Finanzielle Förderung

Bezuschussung von Gesundheitskurse bis zu 150€:

Pro Jahr werden zwei Kurse in verschiedenen Bereichen der Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen finanziert.
§3 Nr. 34 EStG:

Jährlich kann ein Unternehmen bis zu 600€ pro Mitarbeitenden steuerfrei zur Verhinderung und Verminderung von Krankheiten und zur Förderung der Gesundheit erbringen, um die Mitarbeitergesundheit zu fördern.

BEZUSCHUSSUNG VON GESUNDHEITSKURSEN BIS ZU 150€: Pro Jahr werden zwei Kurse in verschiedenen Bereichen der Gesundheitsförderung durch die Krankenkassen finanziert.

Finanzielle Förderung

§3 Nr. 34 EStG:
Jährlich kann ein Unternehmen bis zu 600€ pro Mitarbeitenden steuerfrei zur Verhinderung und Verminderung von Krankheiten und zur Förderung der
Gesundheit erbringen. 

Finanzielle Förderung - Leistungen zur Teilhabe an den Arbeitgeber (§ 34 SGB IX)
Folgende Leistungen kommen nach § 34 SGB IX infrage:

  • Ausbildungszuschüsse zur betrieblichen Ausführung von Bildungsleistungen,
  • Eingliederungszuschüsse,
  • Durchführung des BEM als Bestandteil des BGM
  • Zuschüsse für Arbeitshilfen im Betrieb,
  • teilweise oder volle Kostenerstattung für eine befristete Probebeschäftigung.

Die Leistungen können erbracht werden durch
 

  • Bundesagentur für Arbeit,
  • gesetzliche Rentenversicherungsträger,
  • gesetzlichen Krankenkassen,
  • gesetzliche Unfallversicherung/Berufsgenossenschaften,
  • Integrationsamt 

Förderung der Integrationsämter:

  • „Arbeitgeber, die schwerbehinderte Menschen beschäftigen, können Zuschüsse und Darlehen erhalten, etwa für technische Arbeitshilfen, bauliche Maßnahmen und andere notwendige Investitionen oder bei außergewöhnlichen Belastungen.“

  • Auch für die Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) kann es eine Prämie oder einen Bonus vom Integrationsamt oder den Rehabilitationsträgern geben

  • „Schwerbehinderte Menschen können ebenfalls Zuschüsse erhalten, z.B. für Arbeitsassistenz, technische Arbeitshilfen oder berufliche Fortbildung.“