Betriebliches
Eingliederungsmanagement

Was ist das?

BE​M

WER HAT ANSPRUCH AUF EINE EINGLIEDERUNG?

Alle Beschäftigten, die innerhalb eines Jahres länger als
sechs Wochen (42Tage) 
ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig waren, haben Anspruch auf ein BEM-Verfahren. Der Zeitraum bezieht sich auf die letzten 365 Tage und nicht auf einen Zeitraum eines Kalenderjahres. 

Gemäß §167 (2) SGB IX

sind Arbeitgeber*innen dazu verpflichtet, ein betriebliches Eingliederungsmanagement anzubieten.
Als externer Partner unterstützt die sifar GmbH Ihr Unternehmen bei der Implementierung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements.
Die sifar GmbH übernimmt die komplette Koordination und Steuerung des BEM-Prozesses und entwickelt individuelle Handlungsmöglichkeiten für die jeweilige Situation Ihrer Beschäftigten. 

Von der erfolgreichen Durchführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements profitieren alle Beteiligten:

  • Der Beschäftigte kann seine Arbeitsunfähigkeit nachhaltig überwinden, einer erneuten Arbeitsunfähigkeit und Chronifizierung kann vorgebeugt werden
  • Erfahrene und bereits eingearbeitete Beschäftigte werden im Unternehmen gehalten – wertvolles Fach- und Expertenwissen bleibt erhalten
  • Personelle und finanzielle Ressourcen, durch Lohnfortzahlungskosten oder die Einarbeitung neuer Beschäftigten können eingespart werden
  • Auch Sozialleistungsträger und folglich alle Beitragszahler profitieren von einem BEM, da Entgeltersatzleistungen und Rentenzahlungen sinken können
  • Vor einer krankheitsbedingten Kündigung ist ein betriebliches BEM zumindest anzubieten. Bleibt das aus, so ist die krankheitsbedingte Kündigung höchstwahrscheinlich unwirksam

Ziele und Nutzen

Das BEM zielt auf die Sicherung und den Erhalt der Beschäftigungsfähigkeit von Arbeitnehmern mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen ab.

 Mit der Klärung der Ursachen, die zu seinen Erkrankungen führen, wird angestrebt, den Beschäftigten schnellstmöglich wieder in den Arbeitsprozess zu integrieren. Ihm soll ermöglicht werden, seine Tätigkeit leistungs- beziehungsweise behindertengerecht auszuüben. Einem krankheitsbedingten Arbeitsplatzverlust wird entgegengewirkt.

Durch den ständigen Wandel der Arbeitswelt, stehen Arbeitnehmer*innen immer wieder vor neuen Anforderungen.
Um diesen Herausforderungen gerecht zu werden und ihre Gesundheit zu schützen, ist es wichtig in die Gesundheit der Mitarbeiter zu investieren und ein umfassendes und strategisches BEM einzuführen. 

Nutzen für Beschäftigte:

  • Stärkung der Verbundenheit mit dem Unternehmen, Wahrnehmung als wichtiger Arbeitnehmer
  • Gesundheitsförderung durch Ungestaltung des Arbeitsplatzes bzw Optimierung der Belastungsfaktoren