Arbeitsschutz

Dem Arbeitgeber ergeben sich aus verschiedenen Vorschriften des Staates wie z. B. dem Arbeitsschutzgesetz und seinen Verordnungen sowie den Vorschriften der Berufsgenossenschaften wie z. B. der DGUV Vorschrift 1 „Grundsätze der Prävention“ unterschiedliche Aufgaben wie z. B in der Organisation der Erste-Hilfe und dem Brandschutz im Betrieb. Übergeordnet und wichtigste Aufgabe des Unternehmers ist die Erstellung von
Gefährdungsbeurteilungen gem. §5, 6 Arbeitsschutzgesetz.

Die sifar GmbH hat sich als Dienstleiters für Arbeits- und Gesundheitsschutz auf dem Markt etabliert und gilt als eines der führenden Sachverständigenbüros für Arbeits- und Gesundheitsschutz im Bundesgebiet. Die sifar GmbH berät in sämtliche Aufgaben in den unterschiedlichen Themengebieten den Arbeitgeber und erstellt proaktiv notwendige Dokumente, wenn z. B. eine Vertragsverhältnis gem. DGUV Vorschrift 2 besteht und die sifar GmbH entsprechend die Fachkraft für Arbeitssicherheit für das Unternehmen stellt.